Schnelltests auch für Grundschulkinder

Liebe Eltern,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, besteht ab Montag, den 12.04.2021 Testpflicht auch an den Grundschulen. Die Kinder müssen sich unter Aufsicht einer Lehrkraft immer Montag und Donnerstag in der 1. Stunde testen.
Die Einhaltung der Hygienevorschriften ist dabei gesichert.

Anbei erhalten Sie die „Information über die Erhebung personenbezogener Daten zur Durchführung eines Corona-Schnelltests“ und die Einwilligungserklärung.
Die Einwilligungserklärung muss am Montag, 12.04.2021 zu Beginn der 1. Stunde bei Ihrem Kind in der Postmappe oder im Hausaufgabenheft vorliegen.

Sollten Sie Ihr Kind durch eine zuständige Stelle testen lassen (Ärzte, medizinische Labore, anerkannte Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie Apotheken), geben Sie Ihrem Kind den Nachweis mit.

Wir wissen, dass es für alle Beteiligten, besonders auch für Ihre Kinder, nicht leicht ist.
Trotzdem müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen, damit die Bildung Ihrer Kinder unter diesen Gegebenheiten weiter gewährleistet werden kann.
Deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus eine wichtige Grundlage.

Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Mit freundlichen Grüßen
Das gesamte Schulteam der 74. Grundschule