Aktuelle Corona-Schutzverordnung

Liebe Eltern,

laut aktueller sächsischer Corona-Schutzverordnung vom 05.03.2021 (§ 5a Absatz 5) dürfen Eltern und andere schulfremde Personen nur mit einem negativen Corona-Virus-Testergebnis, welches nicht älter als 3 Tage ist, das Schulgelände betreten. Sollten Sie davon Gebrauch machen wollen oder müssen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder schriftlich, damit wir am Hofeingang Ihr vom Arzt attestiertes Testergebnis prüfen können, um Ihnen den Zutritt zu gewähren.

Im Zuge der Umsetzung der Corona-Schutzverordnung und auch der Selbstständigkeitserziehung bitten wir Sie, Ihr Kind ab sofort ab dem grünen Tor (direkt am Schulhof) allein in den Frühhort und Ferienhort zu schicken.

Bitte warten Sie auch dort zu der von Ihnen schriftlich im Hort hinterlegten Zeit, um Ihr Kind am Nachmittag wieder abzuholen. Sobald das Wetter wieder besser ist, findet der Späthort auf dem Hof statt. Bis dahin rufen Sie bitte im Hort (0341/6493020) an, sobald Sie Ihr Kind aus dem Späthort in Empfang nehmen wollen.

Der Bereich vor der Turnhalle ist weiterhin der Wartebereich.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Das Hortteam