Schulanmeldung – Informationen zum Aufnahmeverfahren für Klasse 1

Liebe Eltern,

zu Beginn des neuen Schuljahres (August/ September) finden die Schulanmeldungen für die Kinder des jeweils nachfolgenden Jahrgangs statt. Sie erhalten bereits im Juni/Juli alle notwendigen Informationen per Brief durch die Stadt Leipzig.

Die Anmeldung wird persönlich und in der Regel von beiden Elternteilen vorgenommen, sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben.

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen/abzugeben:

• Informationsbrief der Stadt Leipzig (mit unten zu trennenden Abschnitt)
• ausgefülltes Anmeldeformular
• Vorlage Personalausweis/Reisepass
• Geburtsurkunde
• Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten und dessen Ausweiskopie, falls diese/r nicht kommen kann
• Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung oder gerichtliche Entscheidung)
• Impfausweis/Masernimpfung

Bitte beachten Sie auch die nachfolgenden Hinweise für die Anmeldung an unserer Schule.

Unsere Schule liegt derzeit zusammen mit den Schulen Ernst-Pinkert-Schule in einem
gemeinsamen Schulbezirk. Im gemeinsamen Schulbezirk entscheiden die Eltern, an
welcher der dem Schulbezirk zugeordneten Grundschulen Sie Ihr Kind anmelden. Die
Anmeldung an unserer Schule stellt keine Aufnahmegarantie dar. Über die Aufnahme von
Schülern im gemeinsamen Schulbezirk an einer bestimmten Schule entscheidet die
Schulleitung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der an der
Schule verfügbaren Kapazität. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene
Kapazität, wird eine Auswahl unter den angemeldeten Kindern anhand von festgelegten
Kriterien getroffen.
Sollten mehr Schüler an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk angemeldet werden
als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler an unserer Schule wie
folgt ausgewählt:

  1. Schüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Einschulung unsere Schule
    besuchen
  2. eng umgrenzte Härtefälle
  3. Länge des sicheren Schulwegs
    a) aa) Ermittlung der Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher
    am Hauptwohnsitz des Schülers als unsere Schule liegt. Entscheidend ist dabei der
    kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Diese werden
    vorrangig aufgenommen.
    bb) Sollten mehr Schüler, für die dieses Kriterium zutrifft, als Plätze vorhanden sein:
    Ermittlung des kürzesten Fußwegs vom Hauptwohnsitz zur nächsten
    aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk gemäß dem Schulwegplan
    der Stadt Leipzig. Vergleich der beiden Schulwege und Ermittlung des
    Differenzbetrags (Umweg). Vorrangige Aufnahme der Schüler, deren Umweg zu der
    nächsten aufnahmefähigen Schule im gemeinsamen Schulbezirk am längsten wäre.
    b) Vergabe der übrigen Plätze an die Schüler, für die Nr. 3 a) nicht zutrifft, mit dem
    kürzesten Fußweg vom ihrem Hauptwohnsitz zu unserer Schule gemäß dem
    Schulwegplan der Stadt Leipzig.

    Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los.

Bitte beachten Sie, dass Aspekte wie das pädagogische Konzept der Schule,
Kooperationsvereinbarungen mit Kindergärten u.ä. bei der Auswahl der Schüler keine
Rolle spielen. Kann eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule nicht erfolgen, werden Ihre Anmeldeunterlagen an die nächste aufnahmefähige Schule im gemeinsamen Schulbezirk weitergeleitet. Die Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes an einer Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk erhalten Sie voraussichtlich zum Ende des vorangegangenen Schuljahres.