Coronainfo Update XI: Elternbrief der Schulleitung II

Liebe Eltern,

nach zeitaufwendiger, aber gelungener Planung (räumlich sowie personell) und Organisation, zur Umsetzung der uns auferlegten Vorschriften an unserer Grundschule, hat am Samstag,16. Mai 2020, das sächsische Staatsministerium für Kultus, uns ein neues Schreiben zukommen lassen.

Nach Anklagen von Eltern und der Erkenntnis, dass das Konzept der „festen Gruppen“ an vielen anderen Schulen nicht umsetzbar ist, wurde vom Leipziger Verwaltungsgericht der Beschluss verfasst, dass die Schulbesuchspflicht für die Grundschule vorerst weiterhin ausgesetzt wird.

Das bedeutet für uns: Die 74. Grundschule öffnet am Montag, den 18. Mai 2020, wie geplant. Den Eltern der Grundschüler wird (bis 5. Juni 2020) freigestellt, ob ihre Kinder am Unterricht teilnehmen oder den Unterrichtsstoff in der häuslichen Lernzeit bewältigen.

Der Schulalltag beginnt mit unterschiedlicher Präsenzzeit der Klassen (siehe Elternbrief vom 13. Mai 2020) und behält das Konzept der „festen Gruppen“ bei. Voraussetzung für den Schulbesuch, ist die aktuelle Gesundheitsbestätigung mit der täglichen Unterschrift der Eltern (siehe Formular Homepage). Falls ab dem 25. Mai 2020 die konkrete Unterschrift an dem Tag fehlen sollte, muss Ihr Kind abgeholt werden. Sofern Sie dem nicht nachkommen, kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden.

Als rechtliche Grundlage für diese Neuerungen wurde am 16. Mai 2020 eine weitere Allgemeinverfügung (siehe Homepage) zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen veröffentlicht. Den aktuellen Brief vom Staatsminister Herrn Piwarz können Sie auf unserer Homepage nachlesen.

Wir bitten Sie uns per E-Mail oder Telefonat bis Montag, 18.Mai 2020, um 8.00 Uhr mitzuteilen, ob Ihr Kind der Schulpflicht in häuslicher Lernzeit nachkommt.

Weitere neue Informationen erhalten am Montag Ihre Kinder bzw. Sie über die Homepage.

Ihre Schulleitung
U. Richter (SL) & A. Loukidou (SSL)