Ausgabe der Bildungsempfehlung

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Datum/Zeit
26. 02.2016

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Alle Schülerinnen und Schüler der 4. und alle Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse der Oberschule erhalten im zweiten Schulhalbjahr eine Bildungsempfehlung. Im Schuljahr 2015/16 werden die Bildungsempfehlungen am 26.02.2016 den Eltern schriftlich bekannt gegeben.

In der Bildungsempfehlung wird entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Oberschule oder an einem Gymnasium empfohlen. Wenn in der 5. Klasse eine Bildungsempfehlung erteilt werden soll, muss dies von den Eltern der Schülerin oder des Schülers dem Klassenlehrer bis zum 23.02.2016 mitgeteilt werden.

Die Bildungsempfehlung kann auch am Ende des Schuljahres (bis zum 10.06.2016) erteilt werden.

Eignungsprüfung

Wenn die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 den Besuch einer Oberschule vorsieht, kann Ihr Kind das Gymnasium trotzdem besuchen, wenn es erfolgreich an einer Eignungsprüfung für das Gymnasium teilnimmt. Dennoch muss Ihr Kind zunächst an einer Oberschule angemeldet werden.