Liebe Kinder und Eltern,
zudem möchten wir auf folgende notwendige Regelungen der Notbetreuung im Hort hinweisen:
- Die Notbetreuung erfolgt ab dem 04. Mai 2020 weiterhin für Kinder der Klassen 1 bis 3, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Um Ihr Kind in der Notbetreuung anzumelden, füllen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber das dazugehörige Formular aus und unterschreiben Sie die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (siehe Formulare), welche Sie der Hortleitung zukommen lassen (postalisch, per E-Mail oder persönlich). Die Notbetreuung der Kinder im Hort erfolgt derzeit durchgängig von 6 bis 16 Uhr. Um den vorgegebenen Abstand von mindestens 1,5m zwischen den Kindern gewährleisten zu können, haben die Kinder ihnen zugewiesene Einzelplätze am Tisch, an denen sie spielen können. Geben Sie Ihrem Kind gern eigenes Spielzeug zur Beschäftigung mit.
- Es besteht derzeit keine Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Einrichtung zu tragen. Gerne können Sie Ihrem Kind jedoch eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung mitgeben, sollte es diese freiwillig tragen wollen.
- Kinder der Klasse 4, die ab dem 06. Mai 2020 wieder in der Schule unterrichtet werden, werden nicht im Hort betreut. Die etwaige Betreuung der Viertklässler nach dem Unterricht übernimmt die Schule.
- Um unnötigen Personenkontakt zu vermeiden, bitten wir die Eltern, unsere Einrichtung nicht zu betreten. Bitte bringen Sie ihr Kind nur bis zur Eingangstür des Hortes und schicken es eigenständig nach oben. Bei der Abholung benutzen Sie bitte die Klingelanlage und warten unten auf Ihr Kind. Alternativ können Sie Ihrem Kind einen schriftlichen Vermerk mitgeben, zu welcher Uhrzeit Ihr Kind von uns zur Abholung auf den Hof geschickt werden soll.
Wir bitten um Ihr Verständnis in dieser außergewöhnlichen Zeit und wünschen Ihnen weiterhin Gesundheit und alles Gute.
Das Hortteam