Hortnotbetreuung bei Schulschließung

Liebe Kinder und Eltern, 

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt haben am 16. März 2020 erklärt, dass ab 18. März 2020 alle Schulen und Kitas bis einschließlich 17. April 2020 geschlossen werden.

Eine Notbetreuung an Kitas, Horten und Grundschulen wird jedoch auf Antrag für Eltern in systemkritischen Berufen gewährleistet.

Wenn Ihr Kind nach Antragstellung in der Schule eine Notbetreuung erhält, gilt diese auch automatisch am Nachmittag im Hort, sofern ein gültiger Hortvertrag besteht.

Das Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ klärt die Frage nach einer möglichen Erstattung von Hortbeiträgen.

Wir wünschen allen Familien ganz viel Gesundheit und Solidarität untereinander.

Bleiben Sie gesund, damit wir uns alle nach den Osterferien wiedersehen.

Ihr Hortteam der 74. Grundschule
Leipzig den, 19.03.2020