Archiv der Kategorie: Corona

Elternbrief: „Wechselunterricht“

Liebe Eltern,

der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch, den 21.04.2021 den Entwurf eines Vierten
Bevölkerungsschutzgesetzes beraten und beschlossen. Der Betrieb der allgemeinbildenden Schulen ab Montag, dem 26.04.2021 hat der Bundesgesetzgeber nach festen Inzidenzwerten geregelt, das heißt:

bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100-165 findet Wechselunterricht statt,
ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 165 gehen alle Kinder der Klassenstufe 1-3 in die
häusliche Lernzeit. Die Klassenstufe 4 hat weiterhin Wechselunterricht.

Diese Festlegungen gelten vorerst bis 30.06.2021.

Wir müssen ab Montag, 26.04.2021 Wechselunterricht in zwei Lerngruppen durchführen.
Ihre Kinder werden eine Woche lang, täglich vier Stunden (Deutsch, Mathematik,
Sachunterricht, Klasse 4 Englisch) im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet. Die folgende Woche gehen die Kinder in die häusliche Lernzeit über. Eine Notbetreuung erfolgt aufgrund der Anspruchsberechtigung.

In der Notbetreuung werden die Kinder ihre Lernaufgaben erledigen.
Die Testungen finden weiterhin 2x wöchentlich statt.

Bitte teilen Sie uns am Montag, 26.04.2021 mit, ob Ihr Kind in die Notbetreuung kommen muss. Denken Sie bitte an die erforderlichen Formulare.

Wenn das Personal nicht ausreichend vorhanden ist, kann es passieren, dass Ihr Kind mit im Präsenzunterricht sitzen muss.

Hoffen wir auf ein gutes Gelingen!

U. Richter
Schulleiterin

P.S.: Auch für den Hortbereich gibt es neue Infomationen…

Schnelltests auch für Grundschulkinder

Liebe Eltern,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, besteht ab Montag, den 12.04.2021 Testpflicht auch an den Grundschulen. Die Kinder müssen sich unter Aufsicht einer Lehrkraft immer Montag und Donnerstag in der 1. Stunde testen.
Die Einhaltung der Hygienevorschriften ist dabei gesichert.

Anbei erhalten Sie die „Information über die Erhebung personenbezogener Daten zur Durchführung eines Corona-Schnelltests“ und die Einwilligungserklärung.
Die Einwilligungserklärung muss am Montag, 12.04.2021 zu Beginn der 1. Stunde bei Ihrem Kind in der Postmappe oder im Hausaufgabenheft vorliegen.

Sollten Sie Ihr Kind durch eine zuständige Stelle testen lassen (Ärzte, medizinische Labore, anerkannte Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie Apotheken), geben Sie Ihrem Kind den Nachweis mit.

Wir wissen, dass es für alle Beteiligten, besonders auch für Ihre Kinder, nicht leicht ist.
Trotzdem müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen, damit die Bildung Ihrer Kinder unter diesen Gegebenheiten weiter gewährleistet werden kann.
Deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus eine wichtige Grundlage.

Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Mit freundlichen Grüßen
Das gesamte Schulteam der 74. Grundschule

Aktuelle Corona-Schutzverordnung

Liebe Eltern,

laut aktueller sächsischer Corona-Schutzverordnung vom 05.03.2021 (§ 5a Absatz 5) dürfen Eltern und andere schulfremde Personen nur mit einem negativen Corona-Virus-Testergebnis, welches nicht älter als 3 Tage ist, das Schulgelände betreten. Sollten Sie davon Gebrauch machen wollen oder müssen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder schriftlich, damit wir am Hofeingang Ihr vom Arzt attestiertes Testergebnis prüfen können, um Ihnen den Zutritt zu gewähren.

Im Zuge der Umsetzung der Corona-Schutzverordnung und auch der Selbstständigkeitserziehung bitten wir Sie, Ihr Kind ab sofort ab dem grünen Tor (direkt am Schulhof) allein in den Frühhort und Ferienhort zu schicken.

Bitte warten Sie auch dort zu der von Ihnen schriftlich im Hort hinterlegten Zeit, um Ihr Kind am Nachmittag wieder abzuholen. Sobald das Wetter wieder besser ist, findet der Späthort auf dem Hof statt. Bis dahin rufen Sie bitte im Hort (0341/6493020) an, sobald Sie Ihr Kind aus dem Späthort in Empfang nehmen wollen.

Der Bereich vor der Turnhalle ist weiterhin der Wartebereich.

Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Das Hortteam

BITTE BEACHTEN!

Liebe Eltern,
ab dem 15.03.2021 dürfen Sie das Schulgelände nicht mehr betreten. Wenn Sie Anfragen oder Probleme haben, rufen Sie uns unter den Telefonnummern:
Schule: 0341/ 649300
Hort: 0341/6493020
an und wir geben Ihnen Auskünfte.

Bitte beachten Sie die neue Corona- Schutz-Verordnung!

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021 § 5a Absatz 5
Betriebseinschränkungen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen

Auszug:
Ab dem 15. März 2021 ist Personen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Corona Virus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen.

Richter
Schulleiterin